PRIVOR-Freizügigkeitskonto 2. Säule
Legen Sie mit dem PRIVOR Freizügigkeitskonto Ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge an. Es richtet sich an Erwerbstätige, die eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht wird.
Bei der Eröffnung dürfen gemäss Gesetzgeber Männer das 65. Altersjahr und Frauen das 64. Altersjahr nicht vollendet haben. Die Auszahlung darf nicht aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung erfolgen.
Vorteile
- Die Freizügigkeitsleistung bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
- Vorzugszinssatz
- Keine Verrechnungssteuer
- Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
- Möglichkeit der Investition in Fondsanteile
Zinssatz
Zinssatz | 0.050 % |
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Produktprofil
Eignung | Privatpersonen, die Freizügigkeitsleistungen einer Pensionskasse erhalten |
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Verrechnungssteuer | verrechnungssteuerfrei |
Rückzugsmöglichkeiten | gemäss gesetzlichen Bestimmungen. Rückzüge (Auflösung/WEF-Vorbezug) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tagen |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | gemäss PRIVOR FZK Stiftungsreglement |
Buchungsspesen | kostenlos |
Zahlungsverkehr | nicht möglich |
Porti | kostenlos |
Kontoauszüge | jährlich kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich kostenlos |
Saldierungsspesen | gemäss PRIVOR FZK Stiftungsreglement |
Maestro-Karte | nicht möglich |
Kreditkarten | nicht möglich |
E-Banking | Abfragen |
Zusatzleistungen | Wertschriftensparen |
Bemerkungen | keine ZV-Transaktionen |