Wohneigentumsförderung - BLK
Wohneigentumsförderung
Träumen Sie von Wohneigentum? Dann können Sie Ihr Kapital aus der Pensionskasse oder der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) beziehen. Sie müssen als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Ein Ferienhaus oder ein Renditeobjekt kann nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.
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WEF-Bezüge aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a sind alle fünf Jahre möglich.
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Bis zum Alter von 50 Jahren kann das gesamte Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse bezogen werden. Danach kann entweder das Sparkapital bei Alter 50 oder die Hälfte des aktuell vorhandenen Sparkapitals bezogen werden.
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Je nach Reglement dürfen Vorbezüge nur bis zu einem festgelegten Alter getätigt werden.
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Der Mindestbetrag für einen Bezug aus der Pensionskasse liegt bei CHF 20‘000.–. Bei der Säule 3a gibt es keinen Mindestbetrag.
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Ziel der Wohneigentumsförderung ist, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können.
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Bei jüngeren Personen kann die Wohneigentumsförderung als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum dienen.
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Bei älteren Vorsorgenehmern kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Steueroptimierung dienen.
Die Steuerlast auf der Auszahlung des Pensionskassenkapitals kann erheblich reduziert werden, wenn schon vor der Pensionierung ein Teil der Hypothek mit WEF-Bezügen amortisiert wird.