Private Vorsorge

Vorsorgekonto Säule 3a

Mit der gebundenen Vorsorge sparen Sie gezielt für Ihren Ruhestand. Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag können Sie jedes Jahr flexibel Einzahlungen tätigen. Einen Mindestbetrag gibt es dabei nicht. Sie profitieren von einem Vorzugszins und umfangreichen Steuereinsparungen. Das Gesetz stellt sicher, dass Sie Ihr Guthaben bei wichtigen Ereignissen auch vor Ihrer Pensionierung beziehen können. Das Konto wird spesenfrei geführt.

 

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Währung

CHF

Zinssatz

0.250 %

Wertschriftenlösungen

jederzeit möglich

Auszahlung

Frühestens 5 Jahre vor, spätestens nach Erreichen des AHV-Rentenalters

Weiterführung

Maximal 5 Jahre Aufschub bei Weiterführung Erwerbstätigkeit möglich

Das Wichtigste im Überblick

Ihre Vorteile

Steuern sparen

Einzahlungen in die 3. Säule reduzieren Ihr steuerbares Einkommen.

Vermögen aufbauen

Langfristig Kapital ansparen für die Pension oder Wohneigentum.

Früher profitieren

Bezüge möglich für Eigenheim, Selbstständigkeit oder Auswanderung.

Attraktive Anlagelösungen

Lassen Sie Ihr 3a-Guthaben für Sie arbeiten.

Geeignet für

Privatpersonen mit AHV-pflichtigem Einkommen ab Alter 18 bis maximal 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung.

Ziel & Zweck

  • Vermögensaufbau mittels Konto oder Wertschriftensparen zur Sicherstellung Ihres Lebensstandards im Ruhestand
  • Steuervorteile ausschöpfen
  • Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum

Zinsen

0.250 %

Einzahlungen

Mit QR-Rechnung, Dauerauftrag oder E-Banking:

  • Für Erwachsene mit Pensionskasse: pro Jahr max. CHF 7’258 (2025/2026)
  • Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens bzw. maximal CHF 36’288 (2025/2026)
  • Ab 2026 sind nachträgliche Überweisungen für nicht getätigte Einzahlungen ab 2025 in beschränktem Umfang möglich.

Rückzüge (31 Tage Kündigungsfrist)

Bei Pensionierung oder vorzeitig mittels Antragsformular und gemäss gesetzlichen Bestimmungen bei:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Einkauf/Überführung in die Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb, innerhalb von 12 Monaten
  • Wegzug ins Ausland
  • Bezug einer vollen IV-Rente

Rückzüge für Wohneigentumsförderung

Kein Minimum, alle 5 Jahre möglich

Auszahlungen

  • frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters
  • bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch spätestens 5 Jahre nach ordentliche Pensionierung
  • Wohneigentum (Kauf, Renovierung oder Amortisation einer selbstbewohnten Immobilie).
  • Invalidität (bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit).
  • Auswanderung (wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen).
  • Selbstständigkeit (bei Austritt aus der Pensionskasse innerhalb 12 Monaten).
  • Tod (Vermögen wird an Erben ausgezahlt).

Steuern

Während der Laufzeit gibt es keine Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Beim Bezug kommt es zu einem gesonderten, reduzierten Tarif.

Konditionen

Währung: CHF
Kontoeröffnung: kostenlos
Kontoführung: gemäss PRIVOR Stiftungsreglement: Kontoüberzug nicht möglich
Rückzug: gemäss gesetzlichen Bestimmungen und Stiftungsreglement
Buchungsspesen: kostenlos
Weitere Transaktionsspesen: gemäss «Preise und Gebühren»
Fremdspesen: kostenlos
Kontoauszüge: jährlich kostenlos
Kontoabschluss: jährlich kostenlos
Verrechnungssteuer: verrechnungssteuerfrei
Kontosaldierung: gemäss PRIVOR Stiftungsreglement
Papierversand: kostenlos

Zusatzleistungen

Digital Banking: Abfragen (in Verbindung mit Privat-/Kontokorrentkonto)

Debit Mastercard: nicht möglich

Kreditkarten: nicht möglich

 

Mehr Rendite gewünscht? Entdecken Sie unsere Wertschriftenlösungen für die Vorsorge.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Beiträge kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal CHF 7’258 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2025). Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, und Arbeitnehmende, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben, können 20% ihres jährlichen Einkommens einzahlen, maximal aber CHF 36’288 (Stand 2025).

 

Die in die Säule 3a entrichteten Beträge sind steuerlich abziehbar.

Lohnt sich das Sparen mit der 3. Säule?

Das Sparen mit der 3. Säule lohnt sich, um die eigene Altersvorsorge zu stärken und das steuerbare Einkommen mit den einbezahlten Beiträgen zu senken. Wenn Sie langfristig planen und über die nötige Disziplin verfügen, kann ein rentabler, privater Mehrwert generiert werden.

Wie eröffne ich ein 3a Konto / Depot bei der Bank?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 62 738 77 77 / info@bankleerau.ch) auf, gerne helfen wir Ihnen mit der Eröffnung weiter.

Wann und wie ist es möglich mein Vorsorgevermögen 3a wieder zu beziehen?

Sie können Ihr 3a-Vermögen vor dem Pensionsalter unter folgenden Bedingungen beziehen:

 

  1. Wohneigentum (Kauf, Renovierung oder Amortisation einer selbstbewohnten Immobilie).
  2. Invalidität (bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit).
  3. Auswanderung (wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen).
  4. Selbstständigkeit (bei Austritt aus der Pensionskasse innerhalb 12 Monaten).
  5. Tod (Vermögen wird an Erben ausgezahlt).

 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 62 738 77 77 / info@bankleerau.ch) auf, gerne stellen wir Ihnen den notwendigen Auszahlungsantrag zu.

Welche Steuern fallen bei einem Bezug meines Vorsorgevermögens an?

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern werden Kapitalauszahlungssteuern fällig. Gerne berechnen wir diese gemeinsam mit Ihnen.

 

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